Die grundlegenden Ziele der Erziehungs- und Bildungsarbeit ergeben sich aus den Festlegungen der Landesverfassung.
„Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zu sozialem Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit und der Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen.“